E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Internet und Telekommunikation

Anfang | << | 26 27 28 29 30 [31] 32 33 34 35 36 | >> | Ende

Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verwertung der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten ist abgewiesen worden.
Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen in mehreren Punkten die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen.
Das Bundesfinanzministerium hat den neu gefassten Anwendungserlass zur Abgabenordnung bekannt gegeben.
Nordrhein-Westfalen weist jetzt unter anderem den Steuerbetrag auch als Prozentsatz des Gesamteinkommens im Steuerbescheid aus.
Gemeinsam mit Deutschland haben sich zahlreiche Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten verständigt.
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat auf die regelmäßige Steuererklärungspflicht von gemeinnützigen Vereinen hingewiesen.
Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.
Wie erst jetzt bekannt geworden ist, sind bei der Vergabe der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummern in mehr als 160.000 Fällen Fehler aufgetreten.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de