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Einsprüche gegen die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten ruhen nicht mehr, und die Finanzämter nehmen auch keine vorläufige Veranlagung mehr vor.
Auf Initiative einiger Bundesländer hat der Bundesrat eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre beschlossen.
In mehreren Urteilen hat sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gestellt und Prozesskosten ausdrücklich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Wie in den Vorjahren hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet.
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Die Finanzverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr.
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.
Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden.
 

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